Bitte beachten Sie: Hier gilt die sogenannte 2G-Regel!

Coronabedingt können Sie uns zur Zeit nur noch mit folgenden Nachweisen besuchen: Impf-Nachweis Genesenen-Nachweis (nicht älter als 6 Monate) Kinder unter 6 Jahren sowie Schülerinnen und Schüler von Grundschulen und weiterführenden Schulen sind von der 2 G-Regelung ausgenommen.

Von |2021-11-29T11:35:46+01:0022. November 2021|Kategorien: Allgemein|
Nach oben