Coronabedingt können Sie uns zur Zeit nur noch mit folgenden Nachweisen besuchen:

  • Impf-Nachweis
  • Genesenen-Nachweis (nicht älter als 6 Monate)

Kinder unter 6 Jahren sowie Schülerinnen und Schüler von Grundschulen und weiterführenden Schulen sind von der 2 G-Regelung ausgenommen.