Sie möchten uns besuchen? Das ist schön, da freuen wir uns! Aber bitte beachten Sie:

Sie benötigen ein DIGITALES Impfzertifikat oder ein Genesenen-Nachweis.

Bitte beachten Sie außerdem die sogenannte „Schülerausweisregelung“ des Landes Baden-Württemberg:

Schülerinnen oder Schüler, die an den regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs teilnehmen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist der Zutritt zu Einrichtungen und Angeboten gestattet, für die ein Testnachweis oder ein Nachweis der Immunisierung erforderlich ist. Als Nachweis des Schülerstatus und damit als Testnachweis genügt der Schülerausweis. 

Was unverändert bleibt: Der gelbe Impfpass ist als Nachweis nicht mehr ausreichend. Das heißt, dass wir Ihren Impf- oder Genesenen-Nachweis elektronisch, in unserem Fall mit der CoVPassCheck-App, prüfen müssen. Halten Sie deshalb bitte auch Ihren Personalausweis (oder ein vergleichbares amtliches Ausweisdokument) bereit, damit wir den QR-Code und Ihren Ausweis abgleichen können.

Möchten Sie Medien zurückgeben, so können Sie – ohne jeglichen Nachweis – den Rückgabe-Wagen im Flur nutzen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!