Allmählich bräuchten wir ein Megafon …

Liebe Besucherinnen und Besucher, bitte beachten Sie:

Sie benötigen ab sofort ein DIGITALES Impfzertifikat oder ein Genesenen-Nachweis. Plus: Liegt Ihre Impfung länger als sechs Monate zurück, müssen Sie zusätzlich einen Antigen-Schnelltest vorlegen (maximal 48 Stunden alt!). Personen mit einer Boosterimpfung sind von der Testnachweispflicht ausgenommen.

Was unverändert bleibt: Der gelbe Impfpass ist als Nachweis nicht mehr ausreichend. Das heißt, dass wir Ihren Impf- oder Genesenen-Nachweis elektronisch, in unserem Fall mit der CoVPassCheck-App, prüfen müssen. Halten Sie deshalb bitte auch Ihren Personalausweis (oder ein vergleichbares amtliches Ausweisdokument) bereit, damit wir den QR-Code und Ihren Ausweis abgleichen können. Möchten Sie Medien zurückgeben, so können Sie – ohne jeglichen Nachweis – den Rückgabe-Wagen im Flur nutzen. Unsere Computer-Arbeitsplätze und das Lesecafé bleiben weiterhin geschlossen. Und bitte halten Sie sich insgesamt nicht länger als notwendig bei uns auf.

Vielen Dank, dass Sie bei jeder neuen Regel so tapfer mitgehen!