Ab sofort ist für den Aufenthalt bei uns ein
3G-Nachweis (geimpft, genesen oder negativ getestet) erforderlich.
Möchten Sie Medien entleihen, den Computerarbeitsplatz nutzen oder sich in der Bücherei aufhalten, dann
klingeln Sie bitte
und halten Sie Ihren Nachweis bereit. Wir sind verpflichtet, jeden Nachweis zu kontrollieren.
Wer keinen 3G-Nachweis erbringen kann/möchte, kann für die Rückgabe seiner Medien den Rückgabewagen im Flur nutzen.
!! Kinder bis einschließlich 5 Jahre sowie Schülerinnen und Schüler an Grund- und weiterführenden Schulen sind von der 3G-Nachweispflicht ausgenommen. Hier reicht der Schülerausweis als Nachweis.
Auch 6- und 7jährige Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sind von der Nachweispflicht befreit !!